EES
- Was bedeutet der schrittweise Start des EES?
- Wofür wird das EES genutzt?
- Wozu dient das EES?
- Welche biometrischen Daten speichert das EES?
- Wieso werden biometrische Daten im EES gespeichert?
- Wie vereinfacht die Automatisierung den Grenzübertritt von Drittstaatsangehörigen?
- Mit welcher Art von Pass können Sie das Self-Service-System nutzen?
- Benötige ich einen biometrischen Pass, um die Grenze der europäischen Länder, die das EES verwenden, zu überschreiten?
- Wird mir die Einreise verweigert, wenn ich keinen biometrischen Reisepass habe?
- Wer gilt im EES als Familienmitglied von EU-Bürger*innen oder Staatsangehörigen Islands, Liechtensteins, Norwegens oder der Schweiz?
- Wie funktioniert das EES für die Begünstigten des Austrittsabkommens und ihre nachziehenden Familienmitglieder?
- Von welchen Ausnahmen von den gründlichen Einreisekontrollen profitieren Sie als Drittstaatsangehörige*r, wenn Sie zu einem nationalen Erleichterungsprogramm zugelassen wurden?
- Wie garantiert das EES, dass der Datenschutz, der Grundsatz der Zweckbindung und die Grundrechte gewahrt sind?
- Welche anderen Informationssysteme im EU-Grenzmanagement sind für Drittstaatsangehörige von Belang?
- Welche Pflichten haben Beförderungsunternehmen bei der Einführung des EES?