Falls Sie zu einem nationalen Erleichterungsprogramm zugelassen wurden, müssen die Beamt*innen an der Grenze Folgendes nicht überprüfen:
- den Ausgangspunkt und das Ziel Ihrer Reise,
- den Zweck Ihres geplanten Aufenthalts und gegebenenfalls die diesbezüglichen Nachweise,
- ob Sie ausreichende Mittel zur Bestreitung des Lebensunterhalts für die Dauer und den Zweck Ihres Aufenthalts, Ihre Rückkehr in Ihr Herkunftsland oder die Weiterreise in ein Drittland haben (bzw. ob Sie imstande sind, sich diese Mittel rechtmäßig zu beschaffen).