Nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) bedeutet „Zweckbindung“, dass personenbezogene Daten nur für festgelegte, eindeutige und legitime Zwecke erhoben und nicht in einer mit diesen Zwecken nicht zu vereinbarenden Weise weiterverarbeitet werden dürfen. Das EES befolgt diesen und andere datenschutzrechtliche Grundsätze, wie den des „Datenschutzes durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen“, und erfüllt die Anforderungen der Notwendigkeit, Verhältnismäßigkeit und Datenqualität.
Es bestehen Sicherheitsvorkehrungen, die die Rechte der Reisenden in Bezug auf den Schutz ihrer Privatsphäre und ihrer personenbezogenen Daten gewährleisten. Ihre personenbezogenen Daten bleiben nur so lange wie unbedingt nötig im EES und nur zu dem Zweck, für den sie erhoben wurden.
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