- Mit dem EES wurde das Grenzmanagement in zahlreichen europäischen Ländern modernisiert. Das hat folgende Vorteile gebracht: elektronische Registrierung von Ein- und Ausreisen von Drittstaatsangehörigen oder von Einreiseverweigerungen,
- effizientere Grenzkontrollen und schrittweise Verbesserung des Reiseerlebnisses,
- wirksame Bekämpfung von Identitätsbetrug durch die Erhebung biometrischer Daten,
- verbesserte Sicherheit in der EU,
- leichtere Bekämpfung von Terrorismus und schwerer organisierter Kriminalität durch die Überprüfung von Identitäten.
Für die meisten Drittstaatsangehörigen bedeutet das EES:
- Zugang zu genauen Informationen zur Höchstdauer ihres zulässigen Aufenthalts in den Ländern, die das EES verwenden,
- kein Abstempeln von Pässen mehr (außer in Ausnahmefällen),
- kürzere Wartezeiten bei der Passkontrolle durch automatisierte Grenzkontrollen (falls verfügbar und unter der Aufsicht von Beamt*innen der Passkontrolle).
Das EES erleichtert auch die Identifizierung von Personen,
- die sich länger als zulässig aufgehalten haben (Aufenthaltsüberzieher*innen),
- die gefälschte Identitäten oder Pässe verwenden,
- die nicht berechtigt sind, in die europäischen Länder einzureisen, die das EES verwenden.
So unterstützt das EES die Identifizierung von Terroristen, Kriminellen, Verdächtigen und Opfern von Straftaten.