Das EES gilt für Sie, wenn Sie als Drittstaatsangehörige*r für einen Kurzaufenthalt in ein europäisches Land reisen, das das EES verwendet, und entweder
ein Visum für einen kurzfristigen Aufenthalt besitzen oder
für eine Aufenthaltsdauer von höchstens 90 Tagen in einem Zeitraum von 180 Tagen kein Visum benötigen.
Die Daten aus Ihrem Reisedokument und andere personenbezogene Daten einschließlich Ihres Einreise- und Ausreisedatums werden erhoben und in elektronischer Form im System erfasst. Dieses Verfahren erleichtert Ihnen den Grenzübertritt.
Falls Sie die zulässige Aufenthaltsdauer in einem das EES verwendenden europäischen Land überziehen, wird das System Sie identifizieren und diese Information erfassen.
Sollten Ihnen die Behörden die Einreise verweigern, wird dies ebenfalls im System erfasst.
Die 90 Tage innerhalb der 180 Tage werden als ein einziger Zeitraum für alle europäischen Länder berechnet, die das EES verwenden.