Die europäischen Länder, die das EES verwenden, können eine weitere Automatisierung ihrer Verfahren beschließen. Automatisierung heißt, dass Drittstaatsangehörige zur Registrierung beim Grenzübertritt Spezialgeräte – ein „Self-Service-System“ – nutzen können. Falls am Grenzübergang vorhanden, ermöglicht das Self-Service-System es Ihnen:
- sich beim Grenzübertritt zu registrieren,
- zu überprüfen, ob Ihre Daten noch im EES gespeichert sind, und,
- falls keine Daten vorliegen, diese zur nachträglichen Überprüfung durch Passkontrollbeamt*innen hochzuladen.
Nachdem Sie das Self-Service-System genutzt haben, können Sie zur Passkontrolle gehen, bei der bereits Folgendes vorliegt:
- die Informationen aus dem Self-Service-System (einschließlich Abgleich mit anderen Datenbanken),
- die Bestätigung Ihrer Identität und
- die Ihnen verbleibende Aufenthaltsdauer.
Bei der Passkontrolle können Ihnen dann weitere Fragen gestellt werden, ehe Ihnen die Einreise genehmigt oder verweigert wird.
Mithilfe dieser automatisierten Grenzverfahren im Vorfeld der Passkontrolle werden die Wartezeiten schrittweise verringert. Sie ersetzen zeitaufwendige manuelle Kontrollen.