Um getestet zu werden, müssen die Kinder von mindestens einem Vertreter der Erziehungsberechtigten begleitet werden. Eine Einverständniserklärung muss von der/den erziehungsberechtigten Person(en) unterzeichnet werden, bevor der Test an dem Kind durchgeführt wird, das entsprechend seiner Verständnisfähigkeit über die Testverfahren informiert wird.
Die Zustimmung des Minderjährigen zum Test wird systematisch eingeholt, wenn er in der Lage ist, seinen Willen zu äussern und an der Entscheidung mitzuwirken.