Wenn der Rückenwind bei einem auf der Hauptlandepiste 15 landenden Flugzeug den Wert von 5 Knoten übersteigt, muss gemäss den internationalen Empfehlungen der für die Zivilluftfahrt zuständigen Organisation ICAO von Süden her gelandet werden.
Wenn der Rückenwind bei einem auf der Hauptlandepiste 15 landenden Flugzeug den Wert von 5 Knoten übersteigt, muss gemäss den internationalen Empfehlungen der für die Zivilluftfahrt zuständigen Organisation ICAO von Süden her gelandet werden.