Die minimale Flughöhe über Grund für die nach Sichtflugregeln (VFR) fliegenden Flugzeuge ist von verschiedenen örtlichen Faktoren abhängig: unter anderem von der Besiedlung, der Höhe von Hindernissen und der Nähe zu einem Flughafen.
Generell müssen Ortschaften mindestens in einer Höhe von 300m und in einem Abstand von 600m zu den höchsten Hindernissen überflogen werden. Eine grössere Flughöhe muss über grösseren Städten eingehalten werden.
Darüber hinaus bestehen für zahlreiche weitere Fälle zeitlich und örtlich geltende zusätzliche Einschränkungen, welche in den offiziellen aeronautischen Unterlagen veröffentlicht werden und die der Pilot bei seiner Flugplanung beachten muss. Dies gilt ganz besonders für Flüge während der Nacht, wo an die Sichtbedingungen verständlicherweise besondere Anforderungen gestellt werden.