Der Luftraum der zivilen Aviatik hat eine gegliederte Struktur. Schematisch gesehen ist die höhere Zone über rund 6000 Meter über Meer dem Verkehr nach Instrumentenflugregeln (IFR) vorbehalten. In der unteren Zone kann auch nach den sogenannten Sichtflugregeln (visual flight rules VFR) geflogen werden, bei denen die Höhe und die Geschwindigkeit des Flugweges mit Hilfe einer Karte gewählt und im Flug mit den Bezugspunkten im Gelände (Relief, Strassen, Siedlungen…) verglichen werden. Dabei müssen zwingend die VMC-Normen über minimale Sichtweiten und Wolkenabstände beachtet werden, um das Prinzip "sehen und gesehen werden" einhalten zu können (sogenannte "Visual Meteorological Conditions").
Unterhalb einer Flughöhe von 300m über Grund oder bis zu 900m über Meer muss ausserhalb der Wolken geflogen werden und Bodensicht bestehen. Die minimal erforderliche horizontale Sichtweite beträgt 1,5 Kilometer. Oberhalb dieser Flughöhe muss ein Wolkenabstand von 1500m horizontal und 300m vertikal eingehalten werden. Die minimal erforderliche horizontale Sichtweite beträgt 5 Kilometer bis zu einer Höhe von 3000m über Meer und darüber 8 Kilometer.
Weitere Regelungen und Einschränkungen müssen die Piloten beachten, wenn sie in sogenannten "kontrollierten Lufträumen" fliegen (Kontrollzonen der Flughäfen, definierte Luftstrassen, besondere Sperrzonen etc.).
Die minimale Flughöhe über Grund beträgt 150 Meter.
In der Nähe von Flughäfen, Siedlungszonen und besonderen Objekten bestehen aber davon abweichende Bestimmungen.