Geschichtliches
Schon sehr bald nach Beginn der Fliegerei haben die Piloten versucht, die ihnen durch schlechte Wetterbedingungen auferlegten Grenzen zu überwinden. Dies wurde vorangetrieben durch die Entwicklung der kommerziellen Luftfahrt – zuerst durch die Postflüge, dann aber auch durch den Fracht- und Passagierverkehr.
Gundsätzliches
In Europa ist seit 1961 der Flug nach Instrumentenflugregeln für alle Flugverbindungen des öffentlichen Verkehrs obligatorisch. Damit ist es möglich geworden, auch bei stark eingeschränkter oder fehlender Sicht durch Wolken oder in der Nacht zu fliegen und zu navigieren.
Der Pilot führt einen Flug nach Instrumentenflugregeln durch (englisch "Instrument Flight Rules" oder abgekürzt IFR), wenn er eine gewisse Anzahl von Regeln einhält, welche es ihm mit Hilfe seiner Bordinstrumente und den Mitteln der Flugsicherungsorganisation am Boden erlauben:
• sein Flugzeug nur auf Grund der Sicht auf seine Bordinstrumente in allen Fluglagen sicher zu beherrschen (Höhe, Geschwindigkeit, Kurs etc).
• dem ihm von den Organen der Flugsicherung vorgegebenen Flugweg exakt zu folgen (um dem Gelände, übrigen Hindernissen und anderen Flugzeugen auszuweichen)
• die veröffentlichten Vorschriften und Flugverfahren zu kennen und fehlerfrei einzuhalten.
Zu diesem Zwecke muss:
- das Flugzeug mit den erforderlichen Instrumenten ausgerüstet sein (Radio, Radartransponder, Peilanlage, Autopilot, Enteisungsanlage etc., und dies oft in mehrfacher Ausführung)
- der Pilot über die entsprechende Ausbildung verfügen, welche in kurzen Abständen immer wieder durch Tests überprüft wird, um eine gültige Lizenz zu erhalten.
Bei gewerblichen Flügen sind zwei ausgebildete Piloten im Cockpit, welche in Kontakt mit der Flugsicherung stehen. Diese verfolgt den Flug dauernd auf dem Radarschirm und stellt sicher, dass der Flugweg Hindernissen (andere Flugzeuge, Gelände, Schlechtwetterzonen etc.) mit dem erforderlichen Abstand ausweicht.
Bei jedem IFR-Flug muss den zuständigen Flugsicherungsorganen mindestens sechzig Minuten vor Flugbeginn ein Flugplan eingereicht werden, welcher an die für die Flugkoordination in Europa zuständige Stelle (Eurocontrol) weitergeleitet wird.
Um bei Instrumentenflugbedingungen auf einem Flughafen landen zu könnnen, müssen sowohl das Flugzeug wie auch der Flughafen die erforderlichen technische Ausrüstung haben, um die Flugrichtung, die Flugwegneigung und die Distanzen zu übermitteln.
Der EuroAirport ist mit einem Instrumentenlandesystem (ILS) auf der Nord/Süd-Hauptpiste 15 ausgerüstet, welches mit einem analogen System für Landungen von Süden auf die Piste 33 ergänzt wird.