Ab sofort werden bei der Einreise in die Schweiz keinerlei Impf- oder Genesungsnachweise oder Testergebnisse (weder PCR- noch Antigentest) mehr benötigt. Auch muss kein Einreiseformular mehr vorgelegt werden.
Dies gilt am EuroAirport für alle Passagiere mit Schweizer Bürgerrecht oder einer Aufenthaltsbewilligung für die Schweiz, für alle anderen gelten die französischen Regeln.
Eine Einreise ist für Schweizer Bürger und für Personen mit Aufenthalts- oder Grenzgängerbewilligungen jederzeit möglich. Ebenso gelten für alle Bürger aus Schengen-Staaten die gewöhnlichen Einreisebedingungen.
Die Schweiz hat die Einreisebeschränkungen für nachweislich geimpfte Bürger von Nicht-Schengen-Staaten sowie Drittstaatsangehörige gelockert.
Welche Massnahmen für Sie gültig sind, zeigt Ihnen der interaktive Travelcheck.
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Unser Tipp: Erkundigen Sie sich unbedingt vor einer Reise bei den Behörden nach den jeweils gültigen Einreisebestimmungen.