Das Abstellen von Wohnmobilen (Wohnwagen, Wohnmobile usw.) und Fahrzeugen mit Anhängern ist auf dem Flughafengelände verboten (Artikel 11 des präfektoralen Erlasses).
Das Abstellen von Wohnmobilen (Wohnwagen, Wohnmobile usw.) und Fahrzeugen mit Anhängern ist auf dem Flughafengelände verboten (Artikel 11 des präfektoralen Erlasses).